Liebe Eltern und Sorgeberechtigte



Wie Sie vielleicht gelesen haben, besteht aufgrund der 53. Trägerinformation (Absatz 5) des Senats vom 19.1.2022 unter Berufung auf § 3 Absatz 7 RV Tag die Möglichkeit, während der Phase des eingeschränkten Regelbetriebs zur Sicherstellung der Aufsichtspflicht auch Eltern oder Mitglieder des erweiterten Familienkreises der Kinder der Kita-Gruppe zur Betreuung hinzuzuziehen. Dadurch sollen coronabedingte Personalengpässe behoben und die Betreuung Ihrer Kinder sichergestellt werden. 
 
Um den Schutz aller Kinder so gut es geht zu gewährleisten, ist im achten Sozialgesetzbuch in §72a geregelt, dass nur solche Personen mit Kindern arbeiten dürfen, die in regelmäßigen Abständen ein polizeiliches Führungszeugnis vorlegen. So wird gewährleistet, dass Menschen, die in der Vergangenheit straffällig wurden, weil sie gegen die sexuelle Selbstbestimmung eines Kindes verstoßen haben, nicht mit Kindern arbeiten dürfen. Dieser Überprüfung müssen sich übrigens nicht nur Erzieherinnen oder andere pädagogische Fachkräfte unterziehen, sondern auch Wirtschaftskräfte, Ehrenamtliche oder sonstige Personen, die regelmäßig in einer Kita arbeiten.
 
Wir finden diese gesetzliche Regelung und Überprüfung sehr gut, denn Kinderschutz hat für uns absolute Priorität! Dafür steht unser Eigenbetrieb Kitas Süd-West uneingeschränkt und jeden Tag. Darauf dürfen Sie, liebe Eltern und Sorgeberechtigte, vertrauen, wenn Sie Ihre Kinder in unsere Obhut geben.
 
Wir lassen in unseren Kitas grundsätzlich nur Personen mit erweitertem Führungszeugnis arbeiten - auch während der Pandemie – und bitten hier, wenn es bedingt durch Quarantäne oder Erkrankungen zu Personalausfällen kommt, sehr um Ihr Verständnis.
 
Herzlichen Dank!
Ihre Geschäftsleitung
Ralf Wernicke & Sonya Mayoufi