Schwerbehindertenvertretung



Die Schwerbehindertenvertretung beim Eigenbetrieb Kindertagesstätten Süd-West


Frau Berit Bojahr
Vertrauensperson für schwerbehinderte Menschen  
 
zu erreichen im Raum C 111
in der Mittelstraße 7, 12167 Berlin
Telefon: 901729-842
 
 
Frau Susanne Köpf (Facherzieherin für Integration der Kita Manteuffelstraße)
Stellvertretende Vertrauensperson für schwerbehinderte Menschen                   

Manteuffelstraße 11-12, 12203 Berlin                                                                                       
Telefon: 2 90 276 540
E-Mail: susanne.koepf@kitasw.berlin.de
E-Mail: SBV@kitasw.berlin.de

 

Aufgaben der Schwerbehindertenvertretung:

Aufgabe der Vertrauensperson und ihrer Stellvertretung  ist, die Eingliederung schwerbehinderter Menschen in die Dienststelle zu fördern, die Interessen in der Dienststelle zu vertreten und beratend und helfend zur Seite zu stehen.

Diese Aufgaben werden insbesondere dadurch erfüllt, dass

  • darüber gewacht wird, dass die zugunsten schwerbehinderter Menschen geltenden Gesetze (SGB IX), Verordnungen, Dienstvereinbarungen und Tarifverträge eingehalten werden
  • Anregungen, Wünsche und Beschwerden entgegen genommen werden und falls sie berechtigt sind, mit unserer Geschäftsleitung verhandelt werden
  • Unterstützung bei Anträgen auf Feststellung einer Behinderung, sowie bei Anträgen auf Gleichstellung gegeben wird
  • enger Kontakt zur Hauptvertrauensperson des Landes Berlin, zum Personalrat und zur Frauenvertreterin, sowie der Gesundheitskoordinatorin unseres Trägers gehalten wird
  • Frau Bojahr Mitglied des Integrationsteams ist und beratend im Arbeitsausschuss Gesundheitsmanagement mitwirkt
  • darauf geachtet wird, dass unsere Dienststelle die Vertrauensperson in allen Angelegenheiten, die einen einzelnen behinderten Menschen oder die schwerbehinderten Menschen als Gruppe berührt, unverzüglich und umfassend informiert
  • notwendige Arbeitsplatzbegehungen durchgeführt werden
  • mit den Integrationsfachdiensten und dem Integrationsamt zusammen gearbeitet wird, damit den Beschäftigten und dem Arbeitgeber spezielle Hilfe angeboten werden kann.


Alle Tätigkeiten im Rahmen der Schwerbehindertenvertretung unterliegen der Schweigepflicht, soweit die Vertrauensperson nicht ausdrücklich von dieser Pflicht entbunden wurde.